Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Beratung an:
- Unterstützung bei Antragstellungen z.B. für Pflegeleistungen / Pflegegrad
- von den Pflegekassen vorgeschriebene Beratungsgespräche (§37.3 Abs. 3)
- Anleitung und / oder Beratung von pflegenden Angehörigen in der Häuslichkeit
durch unsere Pflegeberater
Info zu §37.3:
Für alle Pflegebedürftigen, die Geldleistungen beziehen, sind die Beratungsgespräche
Pflegegrad 2 – 3: zwei mal jährlich
Pflegegrad 4 – 5: vier mal jährlich
von einem ambulanten Pflegedienst durchzuführen.