Die Behandlungspflege erfolgt nach Anordnung Ihres behandelnden Arztes / Ärztin (SGB V).
Diese beinhaltet unter anderem:
- an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände anlegen
- Wundversorgung
- Verabreichung von Injektionen
- richten und verabreichen verordneter Medikamente
INFO SGB V:
Die medizinische Behandlungspflege wird vom behandelnden Arzt verordnet
und muss bei Ihrer Krankenkasse zur Kostengenehmigung eingereicht werden.